Wie man ein Unternehmen in Norwegen gründet — Schritt für Schritt
Veröffentlicht: 2026-07-23
In Norwegen wählt man meist ein Einzelunternehmen (enkeltpersonforetak, ENK) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aksjeselskap, AS). Ein Unternehmen wird in den BRREG-Registern (Brønnøysundregistrene) registriert, in der Regel über das Portal Altinn, und erhält eine Organisationsnummer (organisasjonsnummer). Die Wahl der Form wirkt sich auf Haftung, Kapital, Steuern und Buchhaltung aus. Nachfolgend Schritt für Schritt: welche Formen es gibt, wo und wie man registriert, was es kostet und welche Pflichten es schafft. Dies ist ein Leitfaden zur Gründung — wenn Sie einen bestehenden norwegischen Geschäftspartner prüfen möchten, lesen Sie unseren Ratgeber zur Prüfung eines Unternehmens in Norwegen.
Welche Unternehmensformen können Sie in Norwegen wählen?
Die zwei häufigsten Formen sind enkeltpersonforetak (ENK) und aksjeselskap (AS). ENK ist ein Einzelunternehmen: kein Kapital nötig, einfach zu führen, aber der Inhaber haftet für Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Privatvermögen. AS ist eine GmbH: erfordert Stammkapital (aksjekapital) von mindestens 30 000 NOK, dafür ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Es gibt weitere Formen: ANS/DA (Personengesellschaften mit Gesellschafterhaftung) und — für ausländische Unternehmen wichtig — NUF, eine in Norwegen registrierte Niederlassung eines ausländischen Unternehmens (norskregistrert utenlandsk foretak). Mit NUF können Sie in Norwegen tätig sein, ohne eine eigene norwegische Gesellschaft zu gründen. Die Wahl der Form hängt von Umfang, Risiko und davon ab, ob Sie einstellen wollen.
Die Details zu ENK und AS behandeln wir in gesonderten Ratgebern — hier konzentrieren wir uns darauf, wie man ein Unternehmen überhaupt gründet und registriert.
Wo und wie registriert man ein Unternehmen?
Ein Unternehmen wird in den BRREG-Registern (Brønnøysundregistrene) registriert, in der Regel digital über das Portal Altinn (Formular Samordnet registermelding). Jede Einheit kommt zuerst in das Enhetsregisteret (Zentrales Koordinierungsregister) und erhält eine Organisationsnummer. Geschäftlich tätige Einheiten — verpflichtend AS, oft auch ENK — werden zusätzlich im Foretaksregisteret (Unternehmensregister) eingetragen.
Steuerangelegenheiten werden gesondert erledigt. Die USt-Registrierung (MVA) erfolgt bei Skatteetaten (norwegische Steuerverwaltung), nicht bei BRREG, und wird erst nach Überschreiten einer Umsatzschwelle verpflichtend (siehe unten). Wird das Unternehmen einstellen, kommen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeberregister hinzu.
Für die Registrierung braucht man in der Regel eine norwegische Identifikationsnummer (fødselsnummer oder D-nummer) der Organe sowie Zugang zu Altinn. Das ist oft die erste Hürde für Personen außerhalb Norwegens.
Was kostet die Gründung und wie lange dauert sie?
Der größte Kostenunterschied ergibt sich aus der Form. AS erfordert die Einzahlung von Stammkapital von mindestens 30 000 NOK (dieses Geld bleibt im Unternehmen und kann für den Betrieb genutzt werden) sowie eine Gebühr für die Eintragung im Foretaksregisteret. ENK erfordert kein Kapital, und die Registrierung ist meist günstiger, da oft eine Eintragung im Enhetsregisteret genügt.
Die digitale Registrierung über Altinn dauert in der Regel einige Tage bis einige Wochen, je nach Vollständigkeit der Anmeldung und Form. Hinzu kommen laufende Kosten, die zu Beginn nicht sichtbar sind: Buchhaltung (bei AS vollständig), eine mögliche Prüfung und — beim Einstellen — Arbeitgeberbeiträge und -pflichten.
Konkrete Registrierungsgebühren und Schwellenwerte ändern sich mit der Zeit, daher lohnt es sich, die aktuellen Werte vor der Registrierung zu bestätigen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Welche Pflichten hat ein Unternehmen nach der Gründung?
Nach der Registrierung hat ein Unternehmen laufende Pflichten. Die wichtigsten sind Buchhaltung und Berichterstattung: AS-Gesellschaften führen eine vollständige Buchhaltung und reichen einen Jahresabschluss beim Regnskapsregisteret ein, während ein ENK meist einfachere Anforderungen hat. Hinzu kommt die Einkommensteuererklärung.
Die USt-Registrierung (MVA) wird verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz eine Schwelle überschreitet — in der Regel 50 000 NOK in einem Zeitraum von 12 Monaten. Unterhalb dieser Schwelle berechnet ein Unternehmen meist keine MVA. Stellt das Unternehmen ein, gelten Arbeitgeberpflichten: Meldungen, Beiträge und Berichte.
Die folgende Tabelle vergleicht die zwei häufigsten Formen in Kürze. Konkrete Schwellen, Sätze und Anforderungen können sich ändern — betrachten Sie es als Orientierung, nicht als Steuerberatung.
| Merkmal | ENK (Einzelunternehmen) | AS (GmbH) |
|---|---|---|
| Kapital | nicht erforderlich | mind. 30 000 NOK |
| Haftung | voll, mit Privatvermögen | auf Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| Für wen | Freiberufler, kleine Skala | Wachstum, Partner, begrenztes Risiko |
| Buchhaltung / Berichte | meist einfacher | vollständig, Jahresabschluss an Regnskapsregisteret |
Häufige Fragen
- Welche Form wählen — ENK oder AS?
- Kurz gesagt: ENK kann bei kleiner Skala und einem einzigen Inhaber praktisch sein, geht aber mit voller persönlicher Haftung einher. AS beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und passt besser bei Wachstum, Partnern oder höherem Risiko, erfordert aber Kapital und vollständige Buchhaltung. Die Wahl sollte man mit einem Buchhalter besprechen.
- Wie viel Kapital braucht eine AS?
- Eine AS erfordert Stammkapital (aksjekapital) von mindestens 30 000 NOK. Das ist keine Gebühr — das Geld bleibt im Unternehmen und kann für den Betrieb genutzt werden. Hinzu kommt eine Gebühr für die Eintragung im Foretaksregisteret.
- Muss man in Norwegen wohnen, um ein Unternehmen zu gründen?
- Nicht immer, aber manche Rollen im Unternehmen können mit Wohnsitzanforderungen verbunden sein (z. B. innerhalb des EWR), und für die Registrierung sind eine norwegische Identifikationsnummer (fødselsnummer oder D-nummer) und ein Altinn-Zugang nötig. Die Regeln werden gelegentlich angepasst, daher lohnt es sich, die aktuellen Anforderungen vor dem Start zu bestätigen. Für ein ausländisches Unternehmen kann eine NUF-Niederlassung eine Alternative sein.
- Wann muss ein Unternehmen sich für die USt (MVA) registrieren?
- In der Regel, sobald der steuerpflichtige Umsatz 50 000 NOK in einem Zeitraum von 12 Monaten überschreitet. Unterhalb dieser Schwelle berechnet ein Unternehmen meist keine MVA. Die Registrierung erfolgt bei Skatteetaten (nicht BRREG). Schwellen und Regeln können sich ändern, und die Details der Abrechnung sollten mit einem Steuerberater bestätigt werden.
- Muss ein ausländisches Unternehmen eine Gesellschaft gründen, um in Norwegen tätig zu sein?
- Nicht immer. Ein ausländisches Unternehmen kann in Norwegen oft über eine NUF-Niederlassung (in Norwegen registrierte Niederlassung eines ausländischen Unternehmens) oder ein Entsendemodell tätig sein, ohne eine eigene norwegische Gesellschaft zu gründen. Welche Option richtig ist, hängt von Umfang und Art der Tätigkeit ab — wir behandeln das in einem gesonderten Ratgeber zum Führen eines Unternehmens in Norwegen.
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Dieser Ratgeber dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Registerregeln können sich ändern — maßgeblich sind stets die Angaben in den amtlichen Registern des jeweiligen Landes.