Handel Deutschland–Dänemark: dänischen Geschäftspartner prüfen und sicher abrechnen
Veröffentlicht: 2026-07-22
Dänemark ist ein wichtiger und naher Handelspartner Deutschlands, und die Zusammenarbeit mit einem dänischen Unternehmen beginnt wie mit jedem ausländischen Geschäftspartner: mit der Bestätigung, mit wem Sie es zu tun haben. Kurz gesagt — ein dänisches Unternehmen prüfen Sie im amtlichen CVR-Register (geführt von Erhvervsstyrelsen), und dessen USt-IdNr. bestätigen Sie im VIES-System (Dänemark ist in der EU). Im Folgenden zeigen wir, warum und wann sich das im Handel Deutschland–Dänemark lohnt, wie die Prüfung Schritt für Schritt abläuft, worauf Sie bei der Umsatzsteuer achten und wie Sie Ihre Sorgfalt dokumentieren. Dies ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Warum sollten Sie den dänischen Partner prüfen?
Deutschland und Dänemark handeln intensiv — der Austausch umfasst u. a. Maschinen und Anlagen, Lebensmittel und Agrarprodukte, Möbel, Kunststoffe, Windenergie-Komponenten sowie Dienstleistungen (Logistik, IT, Bau). Aktuelle Handelszahlen finden Sie bei Destatis und Eurostat. Für Ihr Unternehmen zählt jedoch weniger, wie groß der bilaterale Handel ist, als vielmehr, ob der konkrete Geschäftspartner, mit dem Sie einen Vertrag schließen wollen, existiert, aktiv ist und tatsächlich von der Person vertreten wird, die Sie kontaktiert.
Besonders wichtig ist die Prüfung bei einem neuen Partner, einer großen Erstbestellung, langen Zahlungszielen oder einem Angebot, das vom Marktüblichen abweicht (z. B. ein Preis deutlich unter Marktniveau). Ein paar Minuten Prüfung in amtlichen Quellen schützen Sie vor der Zusammenarbeit mit einem Unternehmen in Insolvenz oder Liquidation, vor Identitätsmissbrauch einer echten Gesellschaft und stützen — wichtig bei innergemeinschaftlichen Geschäften — Ihre umsatzsteuerliche Sorgfalt. Es ist die umgekehrte Richtung zur Prüfung eines deutschen Unternehmens durch einen dänischen Partner: Hier prüfen Sie als deutsches Unternehmen die dänische Seite.
Wie prüfe ich den dänischen Partner Schritt für Schritt?
1. Bitten Sie um die CVR-Nummer (8 Ziffern) — Sie finden sie auch auf der Rechnung und meist in der Fußzeile der Website.
2. Suchen Sie das Unternehmen auf cvr.dk oder im Portal Virk und vergleichen Sie Name, Rechtsform (z. B. ApS, A/S), Adresse und Status mit den Angaben des Partners. Prüfen Sie die Vertretung (tegningsregel).
3. Bestätigen Sie die USt-IdNr. (DK + 8 Ziffern der CVR-Nummer) im VIES-System und bewahren Sie einen datierten Nachweis auf — Dänemark ist in der EU, VIES funktioniert. In Deutschland ist zusätzlich die qualifizierte Bestätigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich.
4. Sehen Sie sich den letzten Jahresbericht (årsrapport) an, der für Kapitalgesellschaften öffentlich und kostenlos auf cvr.dk und in Virk verfügbar ist.
Eine vollständige Beschreibung der Felder, Rechtsformen und Status finden Sie in unserem Ratgeber zum Prüfen eines dänischen Unternehmens — hier geht es darum, diese Prüfung in eine sichere Geschäftsbeziehung einzubetten. Geben Sie die CVR-Nummer oder den Firmennamen in die NordScan-Suche ein, um die Daten des dänischen Unternehmens auf Deutsch zu sehen.
USt und Zahlungen im Handel mit Dänemark
Dänemark ist in der Europäischen Union, daher sind typische Warengeschäfte zwischen einem deutschen und einem dänischen Unternehmen ein innergemeinschaftlicher Erwerb oder eine innergemeinschaftliche Lieferung, und bei Dienstleistungen kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Grundlage der korrekten Abrechnung ist u. a. eine gültige USt-IdNr. des Partners — deshalb ist die VIES-Prüfung keine Formalie, sondern ein Baustein, von dem die richtige steuerliche Behandlung abhängen kann.
Wie genau ein bestimmtes Geschäft abzurechnen ist (Satz, Entstehung der Steuer, Belege), hängt von der Art der Leistung und den Vorschriften ab — das entscheiden wir hier nicht. Klären Sie die Abrechnung mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Klar sagen können wir: Prüfen Sie die USt-IdNr. vor der Abrechnung im VIES (oder per BZSt-Bestätigung), gleichen Sie Name und Adresse mit der Rechnung ab und bewahren Sie einen datierten Nachweis auf.
| Was prüfen | Wo | Wozu |
|---|---|---|
| Existenz, Rechtsform, Status | CVR / Virk (cvr.dk) | ob das Unternehmen existiert und tätig ist |
| USt-IdNr. (DK + 8 Ziffern) | VIES / BZSt | Voraussetzung korrekter innergemeinschaftlicher Abrechnung |
| Vertretung (tegningsregel) | CVR | ob die Person den Vertrag zeichnen darf |
| Jahresbericht (årsrapport) | cvr.dk / Virk (kostenlos) | finanzielle Lage bei größerem Kredit |
| Prüfnachweis (VIES + Eintrag) | eigene Dokumentation | Sorgfalt im Prüfungsfall |
Risiken und Warnsignale beim dänischen Partner
Worauf achten: eine USt-IdNr., die trotz angegebener Tätigkeit im VIES nicht bestätigt wird; Name oder Adresse aus VIES oder CVR, die nicht zur Rechnung passen; ein sehr junges Unternehmen bei großer Bestellung; ein anderer Status als aktiv (z. B. under konkurs, tvangsopløsning, under frivillig likvidation); ein fehlender aktueller Bericht bei einer Kapitalgesellschaft; die Bitte, die Bankverbindung kurz vor der Zahlung zu ändern.
Ein besonders häufiges Muster ist der Identitätsmissbrauch eines echten, seriösen dänischen Unternehmens: Betrüger kopieren Name und CVR-Nummer und tauschen nur die Bankverbindung oder E-Mail-Adresse aus. Bestätigen Sie Zahlungsdaten daher über einen Kanal aus einer amtlichen Quelle (Website des Unternehmens, Rückruf an eine veröffentlichte Nummer), nicht allein über die erhaltene Rechnung. Kein einzelnes Signal ist entscheidend, aber mehrere zugleich sind ein Grund innezuhalten, nachzufragen und — bei bleibenden Zweifeln — eine andere Zahlungssicherung oder einen anderen Lieferanten zu wählen.
Woran erkenne ich, dass ich mit dem echten Unternehmen spreche?
Das Register bestätigt, dass ein Unternehmen existiert — nicht, dass die Person, die Ihnen schreibt, es tatsächlich vertritt. Betrüger geben sich gern als gesunde, glaubwürdige dänische Gesellschaften aus: Sie kopieren Name, CVR-Nummer und Logo und tauschen nur die Bankverbindung oder E-Mail-Adresse aus. Eine gültige USt-IdNr. oder ein vorhandener CVR-Eintrag genügen nicht, wenn das Geld woandershin fließen soll.
Einfache Sicherheitshygiene: Vergleichen Sie die E-Mail-Domain des Absenders mit der offiziellen Website; bestätigen Sie Telefonnummer und Bankverbindung über einen Kanal aus einer amtlichen Quelle (Website, Rückruf an eine veröffentlichte Nummer), nicht über die erhaltene Rechnung; seien Sie besonders vorsichtig bei einer plötzlichen Änderung der Kontonummer kurz vor einer Zahlung. Rufen Sie bei größeren Beträgen die Nummer von der offiziellen Website an und bestätigen Sie Bestellung und Zahlungsdaten. Der Registereintrag sagt, dass der Rechtsträger existiert — den Rest muss ein Rückruf bestätigen.
Wann und wie oft sollten Sie den dänischen Partner prüfen?
Das Minimum ist eine Prüfung vor dem ersten Vertrag und vor jeder Transaktion mit Vorkasse oder Zahlungsziel. Der Status im CVR und die USt-Registrierung können sich binnen Wochen ändern — eine im letzten Quartal gültige Nummer ist heute nicht garantiert gültig. Bei einer einmaligen Transaktion genügt eine Prüfung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Bei laufender Zusammenarbeit bewährt sich: die Prüfung bei Vertragsverlängerung und bei Erhöhung des Kreditlimits zu wiederholen, Schlüssellieferanten und -kunden regelmäßig (z. B. quartalsweise) zu überwachen und jedes datierte Prüfergebnis aufzubewahren. Dänemark gehört zu den offensten Registern Europas — sogar Jahresberichte laden Sie kostenlos herunter —, daher ist der Aufwand minimal, und im Prüfungsfall haben Sie einen fertigen Nachweis Ihrer Sorgfalt, der mit dem konkreten Geschäft verknüpft ist.
Zusammenfassung: sichere Zusammenarbeit Schritt für Schritt
Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen aus Dänemark ist einfach, wenn Sie die Prüfung von Anfang an als festen Teil des Prozesses behandeln und nicht als einmalige Ausnahme. Vor dem ersten Vertrag und vor jeder größeren Zahlung: Bestätigen Sie das Unternehmen im CVR, die USt-IdNr. im VIES, prüfen Sie die Vertretung und bewahren Sie einen datierten Nachweis auf. Bei laufender Zusammenarbeit wiederholen Sie die Prüfung regelmäßig, da sich Status und USt-Registrierung ändern können.
Der schnellste Weg ist die Eingabe der CVR-Nummer oder des Firmennamens in die NordScan-Suche — Sie sehen Registerdaten, Status und Finanzfelder auf Deutsch, mit Links zu den amtlichen Quellen. Dies ist eine allgemeine Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar; klären Sie den Einzelfall mit einem Berater.
Häufige Fragen
- Wo prüfe ich ein dänisches Unternehmen?
- Im amtlichen CVR-Register (cvr.dk) oder im Portal Virk — Registerdaten, Rechtsform, Status und öffentliche Jahresberichte. Die USt-IdNr. bestätigen Sie im VIES. Vollständige Beschreibung in unserem Ratgeber zum Prüfen eines dänischen Unternehmens.
- Prüfe ich die dänische USt-IdNr. im VIES?
- Ja — Dänemark ist in der EU, daher prüfen Sie die USt-IdNr. (DK + 8 Ziffern der CVR-Nummer) im VIES. In Deutschland ist zusätzlich die qualifizierte Bestätigung beim BZSt möglich. Bewahren Sie einen datierten Nachweis auf.
- Sagt dieser Ratgeber, wie ich die USt abrechne?
- Nein. Er beschreibt die Prüfung des Partners und deren Dokumentation. Die USt-Abrechnung hängt von der Art der Leistung und den Vorschriften ab — klären Sie sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Dies ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.
- Sind dänische Jahresberichte kostenlos verfügbar?
- Ja — eingereichte Jahresberichte (årsrapport) dänischer Kapitalgesellschaften sind öffentlich und kostenlos auf cvr.dk und in Virk herunterladbar. Das ist eine der Stärken des dänischen Registers.
- Wie prüfe ich ein dänisches Unternehmen auf Deutsch?
- Geben Sie die CVR-Nummer oder den Firmennamen in die NordScan-Suche ein — der Bericht zeigt CVR-Daten, Status und Finanzfelder auf Deutsch, mit Links zu den amtlichen Quellen.
Ein Unternehmen prüfen — der erste Bericht ist gratis
Registerdaten, Geschäftsführung, Eigentümer und Finanzen — in einem PDF-Bericht in Ihrer Sprache.
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Dieser Ratgeber dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Registerregeln können sich ändern — maßgeblich sind stets die Angaben in den amtlichen Registern des jeweiligen Landes.