Wie man ein Unternehmen in Dänemark gründet — Schritt für Schritt
Veröffentlicht: 2026-07-24
In Dänemark sind die häufigsten Optionen das Einzelunternehmen (enkeltmandsvirksomhed) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (anpartsselskab, ApS). Das Unternehmen wird von Erhvervsstyrelsen registriert, meist über das Virk-Portal (virk.dk), das eine CVR-Nummer vergibt. Steuerangelegenheiten (USt, moms) bearbeitet Skattestyrelsen. Die Wahl der Form beeinflusst Haftung, Kapital, Steuern und Buchhaltung. Nachfolgend Schritt für Schritt: die Formen, wo und wie man registriert, was es kostet und welche Pflichten es schafft. Dies ist ein Ratgeber zur Gründung — um einen bestehenden dänischen Geschäftspartner zu prüfen, siehe unseren Ratgeber zur Unternehmensprüfung in Dänemark.
Welche Unternehmensformen können Sie in Dänemark wählen?
Zwei sind am häufigsten. Die enkeltmandsvirksomhed (Einzelunternehmen) ist einfach und günstig, aber der Inhaber haftet für Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Privatvermögen. Die anpartsselskab (ApS) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung — eine eigene Einheit, in der die Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist, aber Sie müssen Kapital einbringen und volle Buchhaltung führen.
Für größere Vorhaben gibt es auch die aktieselskab (A/S) mit höherem Kapital und für Partner die interessentskab (I/S). Beachten Sie, dass die frühere Form IVS (mit symbolischem Kapital) 2019 abgeschafft wurde. Die Wahl hängt von Größe, Partnerzahl und akzeptiertem Risiko ab: für einen Kleinbetrieb wird meist die enkeltmandsvirksomhed erwogen; bei Wachstum eine ApS.
Wo und wie registriert man ein Unternehmen in Dänemark?
Das Unternehmen wird von Erhvervsstyrelsen (der dänischen Wirtschaftsbehörde) registriert, in der Praxis über das Virk-Portal (virk.dk). Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine CVR-Nummer (8 Ziffern), die sein Hauptidentifikator ist. Die USt-Nummer (moms) ist die CVR-Nummer mit dem Präfix DK.
Steuerangelegenheiten bearbeitet Skattestyrelsen: Dort erledigt man die USt-Registrierung (moms) und Arbeitgeberpflichten, wenn das Unternehmen einstellt. In der Praxis erfordert die Registrierung einer ApS die Einlage von Kapital und eine Gebühr, während eine enkeltmandsvirksomhed einfacher ist. Regeln und Gebühren werden gelegentlich aktualisiert, daher sollte man die Details vor dem Start bestätigen.
Was kostet es und wie viel Kapital ist nötig?
Eine anpartsselskab (ApS) erfordert Stammkapital von mindestens 20 000 DKK. Das ist keine Gebühr: Das Geld bleibt in der Gesellschaft. Für die größere Form aktieselskab (A/S) ist die Schwelle deutlich höher (rund 400 000 DKK). Hinzu kommen eine Registrierungsgebühr und laufende Kosten — volle Buchhaltung und bei größeren Gesellschaften eine Prüfung. Eine enkeltmandsvirksomhed erfordert kein Kapital und ist am günstigsten im Start.
Wie viele Finanzdaten später offengelegt werden, hängt in Dänemark von der Größenklasse (regnskabsklasse) ab — die kleinsten Gesellschaften haben Erleichterungen. Die folgende Tabelle vergleicht enkeltmandsvirksomhed und ApS. Aktuelle Schwellen und Gebühren sollten bestätigt werden, da sie sich gelegentlich ändern.
| Aspekt | Enkeltmandsvirksomhed | Anpartsselskab (ApS) |
|---|---|---|
| Kapital | keins | mind. 20 000 DKK |
| Haftung | persönlich, mit gesamtem Vermögen | auf Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| Buchhaltung | einfacher | vollständig + Jahresbericht (årsrapport) |
| Für wen | kleine Skala, ein Inhaber | Wachstum, Partner, höheres Risiko |
Häufige Fragen
- Welche Form wählen — enkeltmandsvirksomhed oder ApS?
- Eine enkeltmandsvirksomhed passt bei kleiner Skala und einem Inhaber — einfach und günstig, aber mit voller persönlicher Haftung. Eine ApS wählt man bei Wachstum, Partnern oder höherem Risiko, da sie die Haftung beschränkt, aber 20 000 DKK Kapital und volle Buchhaltung erfordert. Die Wahl sollte man mit einem Berater besprechen.
- Wie viel Kapital braucht eine ApS?
- Mindestens 20 000 DKK Stammkapital. Das ist keine Gebühr — das Geld bleibt in der Gesellschaft und kann ihren Betrieb finanzieren. Für die größere Form A/S ist die Schwelle deutlich höher (rund 400 000 DKK). Die frühere Form IVS mit symbolischem Kapital wurde 2019 abgeschafft.
- Wo registriert man ein Unternehmen in Dänemark?
- Das Unternehmen wird von Erhvervsstyrelsen registriert, in der Praxis über das Virk-Portal (virk.dk). Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine CVR-Nummer (8 Ziffern), und die USt-Nummer (moms) ist die CVR mit dem Präfix DK. Die USt-Registrierung und Steuern bearbeitet Skattestyrelsen.
- Wann muss sich ein Unternehmen für die USt (moms) registrieren?
- In der Regel nach Überschreiten der steuerpflichtigen Umsatzschwelle — in Dänemark 50 000 DKK in 12 Monaten. Die Registrierung erfolgt bei Skattestyrelsen. Unter der Schwelle berechnet ein Unternehmen meist keine USt. Schwellen werden gelegentlich geändert, daher sollte man den aktuellen Wert bestätigen.
- Muss man in Dänemark wohnen, um ein Unternehmen zu gründen?
- Nicht immer, aber für die Registrierung sind dänische Identifikatoren und Zugang zu digitalen Diensten nötig (z. B. Anmeldung bei Virk), und manche Rollen können Wohnsitzanforderungen mit sich bringen. Die Regeln werden gelegentlich aktualisiert — bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen für Ihre Situation vor der Gründung.
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